Das Bundesgesundheitsministerium hat die neue Testverordnung vorgelegt. Ab dem 1. Juli müssen sich Bürger:innen mit einem Betrag von drei Euro an den zuvor kostenlosen Bürgertests beteiligen. Apotheken sind verpflichtet die Ausweise zu kontrollieren und eine Selbstauskunft einsammeln. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten.

 

  • Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
    -> Geburtsurkunde oder KinderreisepassBitte beachten Sie, dass an unserer Teststation erst Kinder ab dem Schulalter getestet werden können.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
  • -> ärztliches Zeugnis im Original über die medizinische Kontraindikation, Mutterpass + Lichtbildausweis
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
    -> offizieller Teilnahmenachweis + Lichtbildausweis
  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitestung“)
    -> Ergebnis des PCR Tests oder Absonderungsbescheinigung des Gesundheitsamtes (maximal 21 Tage alt) + Lichtbildausweis
  • Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
    • Krankenhäuser
    • Rehabilitationseinrichtungen
    • stationäre Pflegeeinrichtungen
    • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    • Einrichtungen für ambulante Operationen
    • Dialysezentren
    • ambulante Pflege
    • ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
    • Tageskliniken
    • Entbindungseinrichtungen
    • ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung

-> Bestätigung durch die Einrichtung (Hier finden Sie ein Musterformular) + Lichtbildausweis

  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
    -> Bescheid + Lichtbildausweis
  • Pflegende Angehörige
    -> Nachweis + Lichtbildausweis
  • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
    -> Positiv-Bescheinigung und Wohnortnachweis der Kontaktperson + Lichtbildausweis

Wann muss ich eine Eigenbeteiligung von 3 Euro bezahlen und welchen Nachweis muss ich erbringen?

  • Personen, die am gleichen Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen.
    -> Veranstaltungsnachweis (z. B Ticket) + Lichtbildausweis       
  • Personen, die am gleichen Tag Kontakt zu einer Person über 60 Jahren haben oder eine Person mit chronischen Erkrankungen besuchen
    -> Lichtbildausweis + Wohnort-& Altersnachweis Kontaktperson     
  • Personen, die durch die Corona Warn App des RKI eine rote Warnung haben.
    -> Aktive Warnung + Lichtbildausweis   
  • Personen, die am gleichen Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen.
    -> Veranstaltungsnachweis (z. B Ticket) + Lichtbildausweis       
  • Personen, die am gleichen Tag Kontakt zu einer Person über 60 Jahren haben oder eine Person mit chronischen Erkrankungen besuchen
    -> Lichtbildausweis + Wohnort-& Altersnachweis Kontaktperson     
  • Personen, die durch die Corona Warn App des RKI eine rote Warnung haben.
    -> Aktive Warnung + Lichtbildausweis     

Symptomatische Patientinnen und Patienten sollten nach telefonischer Kontaktaufnahme zum Arzt gehen. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkassenkarte.

Bei einer Online Buchung können Sie den erforderlichen Betrag direkt über PayPal bezahlen. Die Bezahlung vor Ort erfolgt in bar oder über EC-Karte vor der Testdurchführung an unserem EXPRESS Abholschalter hinter der Testhütte. Bitte klingeln Sie dort.

Detailliertere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit.

BEI BESCHWERDEN ÜBER DIE NEUEN CORONA TEST-REGELN VON BUNDESGESUNDHEITSMINISTER PROF. LAUTERBACH, DIE WIR UMSETZEN MÜSSEN, SCHREIBEN SIE GERNE EINE BESCHWERDEMAIL AN:

POSTSTELLE@BMG.BUND.DE

ODER RUFEN PERSÖNLICH IM BUNDESGESUNDHEITSMINISTERIUM (BMG) AN:

(BMG) DIENSTSITZ BONN: 0228/99441-0

(BMG) DIENSTSITZ BERLIN: 030/18441-0

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Bei Fragen rufen Sie uns gerne an.

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