Das Bundesgesundheitsministerium hat die neue Testverordnung vorgelegt. Ab dem 1. Juli müssen sich Bürger:innen mit einem Betrag von drei Euro an den zuvor kostenlosen Bürgertests beteiligen. Apotheken sind verpflichtet die Ausweise zu kontrollieren und eine Selbstauskunft einsammeln. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten.
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